Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: was in Ihrer SCHUFA-Auskunft steht
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt, was eine Auskunftei über Sie gespeichert hat. Hier lesen Sie, welche Abschnitte die SCHUFA-Datenkopie hat und was Einträge zu Konten, Krediten und Anfragen bedeuten. Außerdem erfahren Sie, wer Ihre Daten bekommen hat und was in den Auskünften von CRIF und Experian (ehemals Creditreform Boniversum) steht.

Das Wichtigste in Kürze
- Art. 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf eine Kopie Ihrer Daten. Dazu gehören Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Herkunft der Daten.
- Die SCHUFA-Datenkopie zeigt Personendaten, Verträge und Konten, Anfragen von Unternehmen, Zahlungsstörungen und Scorewerte.
- Eine „Anfrage Kreditkonditionen“ ist ein unverbindlicher Angebotsvergleich. Eine „Anfrage Kredit“ steht für einen konkreten Kreditantrag.
- Einkommen, Vermögen, Beruf und Familienstand speichert die SCHUFA nach eigenen Angaben nicht.
Was steht in einer Datenkopie nach Art. 15 DSGVO?
Die Datenkopie enthält alle personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen über Sie verarbeitet, und dazu bestimmte Zusatzangaben. Das regelt Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei einer Auskunftei wie der SCHUFA heißt das Dokument meist Datenkopie oder Selbstauskunft.
Neben den Daten selbst muss die Auskunft nach Art. 15 Absatz 1 DSGVO die Angaben aus der folgenden Liste enthalten.
Die erste Kopie ist kostenlos (Art. 15 Absatz 3 DSGVO). Die Antwort muss nach Art. 12 Absatz 3 DSGVO innerhalb eines Monats kommen. In schwierigen Fällen darf die Stelle die Frist um zwei Monate verlängern und muss das begründen. Wie Sie die Auskunft beantragen, steht in einem eigenen Ratgeber.
- die Zwecke, für die Ihre Daten verarbeitet werden
- die Kategorien der Daten, etwa Personendaten oder Vertragsdaten
- die Empfänger, denen die Daten offengelegt wurden oder werden
- wie lange die Daten gespeichert werden, oder nach welchen Kriterien sich das richtet
- Ihre Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- die Herkunft der Daten, wenn sie nicht von Ihnen selbst stammen
- bei automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO aussagekräftige Informationen über die Logik dahinter
Welche Abschnitte hat die SCHUFA-Datenkopie?
Die SCHUFA-Datenkopie enthält Personendaten, Vertragsdaten, Anfragen, Zahlungsstörungen und Scorewerte. Laut SCHUFA zeigt sie außerdem, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten gingen. Die Überschriften in Ihrer Kopie können anders lauten als in der Tabelle.
Die SCHUFA schickt die Datenkopie per Post. Nach eigenen Angaben dauert das meist etwa eine Woche. Im Anschreiben stehen Zugangsdaten, mit denen Sie die Kopie zusätzlich elektronisch abrufen können.
Bei den meisten Menschen bleibt der Bereich für Zahlungsstörungen leer. Laut SCHUFA hat sie zu 91 Prozent der Personen nur positive Daten gespeichert. Das sind Angaben zu Geschäften, die vertragsgemäß laufen.
| Abschnitt | Was er zeigt |
|---|---|
| Personendaten | Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Anschriften |
| Scorewerte | einen aktuellen, quartalsweise berechneten SCHUFA-Score und die Scores, die in den letzten 12 Monaten an Unternehmen gingen, mit Erläuterung |
| Verträge und Konten | Girokonten, Basis- und Pfändungsschutzkonten, Kreditkarten, Ratenkredite, jeweils mit dem Unternehmen, das sie gemeldet hat |
| Anfragen | welche Unternehmen in den letzten 12 Monaten angefragt haben, mit der Art der Anfrage, etwa Kredit oder Kreditkonditionen |
| Zahlungsstörungen und öffentliche Verzeichnisse | unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder gerichtlich festgestellte Forderungen, Einträge im Schuldnerverzeichnis, Insolvenzverfahren |
| Empfänger | an welche Unternehmen die SCHUFA in den letzten 12 Monaten Daten übermittelt hat |
Was bedeuten „Anfrage Kredit“ und „Anfrage Kreditkonditionen“?
Eine „Anfrage Kreditkonditionen“ bedeutet, dass Sie sich unverbindlich nach Kreditkonditionen erkundigt haben, etwa bei einem Angebotsvergleich. Eine „Anfrage Kredit“ bedeutet, dass Sie einen konkreten Kreditantrag gestellt haben. So erklärt es die SCHUFA in ihren Antworten auf häufige Fragen.
Der Unterschied ist wichtig, weil andere Unternehmen die beiden Arten unterschiedlich zu sehen bekommen. Konditionenanfragen legt die SCHUFA anderen Vertragspartnern nach eigenen Angaben generell nicht offen. Andere Anfragen teilt sie anderen Unternehmen nur zehn Tage lang mit.
Sie selbst sehen jede Anfrage zwölf Monate taggenau in Ihrer Datenkopie. Das gilt auch dann, wenn kein Vertrag zustande kam. So können Sie und die Datenschutzaufsicht prüfen, ob ein Unternehmen zur Anfrage berechtigt war. Wie Anfragen in den Score einfließen, steht im Ratgeber zum Score.
Wer hat meine Daten von der SCHUFA bekommen?
Die Empfänger Ihrer Daten stehen in der SCHUFA-Datenkopie. Die SCHUFA weist aus, an wen sie in den letzten zwölf Monaten Daten übermittelt hat. Das folgt aus Art. 15 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO, der die Angabe der Empfänger verlangt.
Anfragende Unternehmen erfahren deutlich weniger als Sie. Sie brauchen ein berechtigtes Interesse, etwa einen Kreditantrag. Grundsätzlich erfahren sie nicht, bei welchen anderen Unternehmen Sie Kunde sind. Den vollen Datenbestand bekommen laut SCHUFA nur Sie selbst.
Ein Eintrag „Auftrag zur Anschriftenermittlung“ heißt: Ein Unternehmen kannte Ihre neue Anschrift nicht und hat die SCHUFA danach gefragt. Nähere Auskunft dazu gibt Ihnen dieses Unternehmen.
Was steht in der Selbstauskunft von CRIF und Experian (ehemals Creditreform Boniversum)?
CRIF stellt ebenfalls eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO aus. Laut CRIF enthält sie die Datenquelle und die Empfänger von Auskünften über Sie. Dazu kommen alle Scorewerte, die CRIF in den letzten 36 Monaten an Vertragspartner übermittelt hat.
Creditreform bietet auf der eigenen Seite eine kostenlose Eigenauskunft nach DSGVO für Unternehmen an. Sie geht per Post an Inhaber oder Geschäftsführung. Daten über Verbraucher lagen bei der Creditreform-Tochter Boniversum. Diese hat Experian laut Creditreform im März 2025 übernommen.
Die Internetadresse von Boniversum leitet heute auf Experian weiter. Für die Selbstauskunft ist dort nach eigenen Angaben die infoscore Consumer Data GmbH zuständig. Ihre Auskunft nennt die gespeicherten Daten, übermittelte Scorewerte mit Erläuterung und die Empfänger der letzten 36 Monate.
Was kann ich tun, wenn in der Datenkopie etwas falsch ist?
Nach Art. 16 DSGVO können Sie verlangen, dass falsche Daten unverzüglich berichtigt und unvollständige ergänzt werden. Melden Sie den Fehler der Auskunftei und legen Sie Belege bei, etwa eine Kündigungsbestätigung oder einen Zahlungsnachweis. Die SCHUFA klärt den Fall nach eigenen Angaben mit dem Unternehmen, das die Daten gemeldet hat. Ihr Bestreiten wird vermerkt. In Zweifelsfällen übermittelt die SCHUFA die Daten nicht, bis der Fall geklärt ist. Hilft das nicht, können Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Wie Berichtigung und Löschung im Einzelnen ablaufen, erklärt ein eigener Ratgeber.
Fehlende Einträge sind nicht immer ein Fehler. Nicht jedes Unternehmen, das Kredite vergibt, meldet an die SCHUFA. Bei Streit über eine Forderung im Einzelfall hilft eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Häufige Fragen
Warum steht ein abbezahlter Kredit noch in meiner SCHUFA-Auskunft?
Störungsfrei abbezahlte Kredite bleiben nach Angaben der SCHUFA drei Jahre nach der Erledigung gespeichert, taggenau gerechnet. Grundlage ist ein Verhaltenskodex, den der Verband der Auskunfteien mit den Datenschutzbehörden abgestimmt hat. Ein solcher Eintrag kann anderen Banken zeigen, dass Sie einen Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt haben.
Mein Girokonto ist gekündigt. Warum steht es noch in der Datenkopie?
Wahrscheinlich hat die Bank die Kündigung noch nicht an die SCHUFA gemeldet. Störungsfreie Konten löscht die SCHUFA, sobald das Unternehmen die Beendigung mitteilt. Sie können die Bank bitten, den aktuellen Stand zu melden, oder sich an die SCHUFA wenden.
Was bedeutet „grundpfandrechtlich gesicherter Kredit“, wenn ich kein Haus besitze?
Laut SCHUFA kann es sich um einen Kredit handeln, der mit einem Bausparvertrag verbunden ist. Prüfen Sie Ihre Bausparunterlagen. Passt nichts, fragen Sie bei dem Unternehmen nach, das in der Datenkopie als Quelle steht.
Darf ich die Datenkopie an einen Vermieter weitergeben?
Die SCHUFA beschreibt die Datenkopie als Dokument zur persönlichen Information. Nach Angabe der SCHUFA hat die Datenschutzkonferenz klargestellt, dass Vermieter keine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern dürfen. Was Sie vor einer Weitergabe beachten sollten, steht im Ratgeber für Mieter.
Quellen (15)
- BfDI: INFO 1, DSGVO und BDSG mit Erläuterungen (Stand März 2026) geprüft am 4. November 2026
- BfDI: Auskunftsrecht geprüft am 4. November 2026
- meineSCHUFA: Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO geprüft am 4. November 2026
- meineSCHUFA: Häufige Fragen geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA: Welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet die SCHUFA? geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA: Daten bei der SCHUFA geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA: SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA Holding AG: Pressemitteilung vom 10. September 2026 geprüft am 4. November 2026
- CRIF: FAQs zu meinen Daten und Rechten geprüft am 4. November 2026
- CRIF: Anfrage als Privatperson geprüft am 4. November 2026
- Creditreform: Kostenlose Datenkopie nach DSGVO anfordern geprüft am 4. November 2026
- Creditreform: Experian übernimmt Creditreform Tochter Boniversum (5. März 2025) geprüft am 4. November 2026
- Boniversum: Selbstauskunft geprüft am 4. November 2026
- Experian: Verbraucherhinweis Boniversum geprüft am 4. November 2026
- Experian: FAQs zur Geschäftstätigkeit der infoscore Consumer Data GmbH geprüft am 4. November 2026
Recherchiert und geschrieben von der Redaktion des Black Forest Verlags. Jede fachliche Aussage stützt sich auf Gesetze oder Angaben der zuständigen Behörden (siehe Quellen). Zuletzt geprüft: November 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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