SCHUFA-Auskunft kostenlos: welche Wege es gibt
Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten erfahren Sie kostenlos. Die SCHUFA nennt diese Auskunft „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Hier lesen Sie, wie Sie sie online oder per Brief beantragen und was der kostenlose SCHUFA-Account zeigt. Außerdem erfahren Sie, worin sich beides von den Bezahlprodukten der SCHUFA unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kostet bei der SCHUFA nichts. Sie kommt per Post an Ihre gemeldete Anschrift.
- Für den Online-Antrag brauchen Sie Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. In manchen Fällen verlangt die SCHUFA zusätzlich eine Ausweiskopie.
- Digital sehen Sie Daten und Score im kostenlosen SCHUFA-Account. Dafür identifizieren Sie sich mit dem Online-Ausweis oder per PIN-Brief.
- Die SCHUFA muss spätestens nach einem Monat antworten. Nach eigenen Angaben verschickt sie die Datenkopie meist nach 5 bis 7 Werktagen.
Ist die SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?
Ja. Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Sie von der SCHUFA erfahren, welche Daten sie über Sie speichert. Die SCHUFA erhebt für diese Datenkopie keine Gebühr. Eine Begründung brauchen Sie nicht.
Die Datenkopie zeigt Ihre gespeicherten Daten, woher sie stammen und an wen die SCHUFA sie in den vergangenen zwölf Monaten weitergegeben hat. Dazu kommen die Scores, die in diesem Zeitraum an Unternehmen übermittelt wurden, und der neue SCHUFA-Score vom Quartalsbeginn.
Die SCHUFA ist keine Behörde. Sie ist eine private Aktiengesellschaft. Im Alltag heißt die Datenkopie oft „Selbstauskunft“ oder „SCHUFA-Auskunft“. Gemeint ist dasselbe Recht.
Welche kostenlosen Wege zur SCHUFA-Auskunft gibt es?
Es gibt drei kostenlose Wege: den Online-Antrag auf die Datenkopie, einen formlosen Brief und den SCHUFA-Account. Die ersten beiden liefern die Auskunft auf Papier. Der Account zeigt Ihre Daten am Bildschirm.
Den Online-Antrag stellen Sie über ein Formular auf meineSCHUFA.de. Einen Brief dürfen Sie ebenfalls schicken. Laut Bayerischem Landesamt für Datenschutzaufsicht können Sie die Auskunft auf jedem geeigneten Weg verlangen, auch per Post. Ein Musterbrief steht bei der Verbraucherzentrale bereit.
Möchten Sie ein Dokument in der Hand halten, nehmen Sie die Datenkopie. Wollen Sie Ihre Daten regelmäßig am Bildschirm ansehen, passt der Account besser.
| Weg | Was Sie brauchen | Wie Sie die Auskunft erhalten |
|---|---|---|
| Online-Antrag auf die Datenkopie | Name, Geburtsdatum, aktuelle Meldeanschrift, eventuell Ausweiskopie | per Post, laut SCHUFA meist nach 5 bis 7 Werktagen |
| Formloser Brief | formloser Antrag mit Name, Geburtsdatum und Anschrift, keine Begründung nötig | per Post, spätestens innerhalb eines Monats |
| SCHUFA-Account | E-Mail-Adresse, Passwort, Online-Ausweis mit PIN und NFC-Gerät oder PIN-Brief | digital in App oder Browser, quartalsweise aktualisiert |
Wie beantrage ich die Datenkopie online?
Online füllen Sie auf meineSCHUFA.de ein Formular in vier Schritten aus: persönliche Daten, Anschrift, weitere Angaben und Übersicht. Ein Konto brauchen Sie dafür nicht.
Geben Sie die Anschrift an, unter der Sie gemeldet sind. Die SCHUFA schickt die Datenkopie aus Sicherheitsgründen nur per Post an diese Adresse. Sind Sie in den vergangenen zwölf Monaten umgezogen, können Sie die frühere Anschrift ergänzen. Das ist freiwillig, hilft aber bei der Zuordnung.
Im Formular fragt die SCHUFA nach:
- Vornamen und Nachnamen, bei Bedarf Geburtsname oder früherem Namen
- Geburtsdatum
- aktueller Anschrift, freiwillig auch der vorherigen
- freiwillig einer E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung
Was zeigt der kostenlose SCHUFA-Account?
Im SCHUFA-Account sehen Sie Ihre gespeicherten Daten und Ihren SCHUFA-Score jederzeit digital. Die SCHUFA aktualisiert beides in der Regel zum Ersten eines Quartals. Den Account gibt es im Browser und als SCHUFA-App.
Für die Registrierung genügen E-Mail-Adresse und Passwort. Um Daten und Score zu sehen, identifizieren Sie sich einmal vollständig. Das geht mit Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID-Karte, wenn die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Sie brauchen dann ein NFC-fähiges Mobilgerät und Ihre sechsstellige PIN. Alternativ schickt Ihnen die SCHUFA einen PIN-Brief, laut SCHUFA innerhalb von 3 bis 5 Tagen.
Seit dem 17. März 2026 zeigt der Account den neuen SCHUFA-Score mit einer Skala von 100 bis 999 Punkten. Ein Erklärtool ordnet Ihre Daten den zwölf Kriterien zu. Was der Score bedeutet, erklärt ein eigener Ratgeber.
Der Account ersetzt die Datenkopie nicht ganz. Nach Angaben der SCHUFA fehlen dort noch einzelne Angaben, etwa Scores, die an Unternehmen ausgeliefert wurden.
Wie lange dauert die Auskunft und wie oft ist sie kostenlos?
Die SCHUFA muss Ihnen spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags antworten. So regelt es Art. 12 Absatz 3 DSGVO. Nur in Ausnahmefällen darf sich die Frist um höchstens zwei Monate verlängern. Die Gründe muss die SCHUFA Ihnen dann innerhalb des ersten Monats nennen.
In der Praxis geht es meist schneller. Auf meineSCHUFA.de nennt die SCHUFA 5 bis 7 Werktage für den Versand. Braucht sie eine genauere Prüfung Ihrer Identität, dauert es länger.
Eine feste Grenze wie „einmal im Jahr“ steht nicht im Gesetz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die DSGVO nur die erste Kopie ausdrücklich kostenfrei stellt. Ein Entgelt ist danach nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen erlaubt, etwa bei häufiger Wiederholung. Die Verbraucherzentrale hält eine neue kostenlose Auskunft für berechtigt, wenn sich Ihre Daten geändert haben können. Sie empfiehlt mindestens eine Auskunft pro Jahr.
Worin unterscheidet sich die Datenkopie von der SCHUFA-BonitätsAuskunft?
Die Datenkopie ist zu Ihrer eigenen Information gedacht. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft und der SCHUFA-BonitätsCheck sind Bezahlprodukte, mit denen Sie anderen Ihre Bonität nachweisen, zum Beispiel einem Vermieter.
Die Datenkopie enthält sensible Angaben wie Bankkonten und Kreditverträge. Die SCHUFA rät deshalb davon ab, sie an Vermieter weiterzugeben. Wie Sie eine Auskunft für die Wohnungssuche wählen, lesen Sie in einem eigenen Ratgeber.
Neben der SCHUFA speichern auch andere Auskunfteien Daten zu Verbrauchern, zum Beispiel CRIF und Experian. Auch dort ist die Auskunft nach Art. 15 DSGVO kostenlos.
Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann einen privaten Dienst beauftragen. Diesen Dienst bezahlen Sie selbst. Die Datenkopie bei der SCHUFA bleibt kostenlos, egal welchen Weg Sie wählen.
Häufige Fragen
Kann ich die SCHUFA-Datenkopie per E-Mail bekommen?
Nein. Die SCHUFA schickt die Datenkopie aus Sicherheitsgründen nur per Post an die Anschrift, unter der Sie gemeldet sind. Wenn Sie Ihre Daten digital sehen möchten, nutzen Sie den kostenlosen SCHUFA-Account.
Warum stehen auf meiner Datenkopie noch alte Branchenscores?
Die alten Branchenscores spielen in der Bankenregulierung noch eine Rolle. Die SCHUFA liefert sie deshalb bis Ende 2028 weiter an Unternehmen aus. Auf der Datenkopie stehen alle Scores, die Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten angefragt haben.
Was kann ich tun, wenn die SCHUFA nicht innerhalb eines Monats antwortet?
Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Legen Sie Ihren Antrag mit dem Datum des Versands und den bisherigen Schriftwechsel bei. Die Behörde wird erst tätig, wenn Sie die Auskunft vorher selbst verlangt haben.
Muss ich der SCHUFA immer eine Ausweiskopie schicken?
Nein. Name, Geburtsdatum und Anschrift reichen in der Regel aus. Eine Kopie darf die SCHUFA nur bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität verlangen. Das kann etwa passieren, wenn Ihre Anschrift von der gespeicherten abweicht. Schwärzen Sie dann alles, was zur Identifizierung nicht nötig ist, zum Beispiel die Ausweisnummer.
Quellen (18)
- meineSCHUFA: Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA: Online-Antrag Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA-FAQ: Wo liegt der Unterschied zwischen der kostenlosen Datenkopie und dem SCHUFA-Account? geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA-FAQ: Ist der neue SCHUFA-Account eine Alternative zur SCHUFA-Selbstauskunft? geprüft am 4. November 2026
- SCHUFA-FAQ: Wie kann ich mich identifizieren, um meine SCHUFA-Daten und meinen SCHUFA-Score zu sehen? geprüft am 4. November 2026
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- Verbraucherzentrale: Neuer Schufa-Score, die wichtigsten Infos (Stand 26. Juni 2026) geprüft am 4. November 2026
Recherchiert und geschrieben von der Redaktion des Black Forest Verlags. Jede fachliche Aussage stützt sich auf Gesetze oder Angaben der zuständigen Behörden (siehe Quellen). Zuletzt geprüft: November 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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