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Illustration: Person mit Brief vor einer Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, Lupe zeigt den Score

Was Sie erfahren

Was über Sie gespeichert ist – schwarz auf weiß.

Nach Art. 15 DSGVO müssen Auskunfteien Ihnen offenlegen, welche Daten sie über Sie führen.

Ihre Score-Werte

Wie die Auskunftei Ihre Kreditwürdigkeit bewertet.

Gespeicherte Einträge

Verträge, Konten, Kredite und weitere Merkmale zu Ihrer Person.

Herkunft der Daten

Von wem die Auskunftei Ihre Daten erhalten hat.

Empfänger

An wen Ihre Daten weitergegeben wurden.

So einfach geht's

In drei Schritten zu Ihrer Auskunft

Sie beantworten ein paar kurze Fragen, wir erledigen den Rest.

Angaben eingeben

Sie wählen die Auskunfteien und geben Ihre Daten Schritt für Schritt in unseren Assistenten ein.

ca. 2 Minuten

Anträge werden erstellt

Für jede gewählte Auskunftei erstellen wir einen eigenen Antrag nach Art. 15 DSGVO – inklusive Ihrer Score-Werte.

automatisch

Wir übermitteln

Nach der Bezahlung senden wir Ihre Anträge an die Auskunfteien. Die Auskunft kommt per Post zu Ihnen.

Sie lehnen sich zurück

Ihre Vorteile

Gemacht, damit es einfach ist.

Zeit und Nerven sparen

Ein Antrag für bis zu drei Auskunfteien statt drei einzelner Schreiben.

  • Kein Drucker notwendig
  • Kein Weg zur Post
  • Nichts ausdrucken oder unterschreiben

Einfacher Assistent

Eine Frage nach der anderen, verständlich erklärt.

Teure Fehler vermeiden

Alle nötigen Angaben werden abgefragt, damit Ihr Antrag vollständig ist.

Versand übernehmen wir

Ihre Anträge gehen direkt an die gewählten Auskunfteien.

Höchste Datensicherheit

Verschlüsselte Übertragung, Server in Deutschland, Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

Preis

Ein fairer Festpreis

29,90 €einmalig

  • Gleicher Preis, egal ob eine, zwei oder alle drei Auskunfteien
  • Erstellung und Versand der Anträge
  • Ihre Anträge und Rechnung per E-Mail
  • Keine Abo-Falle, kein Kundenkonto

Für Mieter

Vor der Wohnungssuche

Prüfen Sie Ihre gespeicherten Daten, bevor Sie sich um eine Wohnung bewerben. So entdecken Sie falsche Einträge rechtzeitig und können sie berichtigen lassen. Die vollständige Auskunft ist für Ihre eigenen Unterlagen gedacht. Ein Vermieter darf sie nach Ansicht der Datenschutzbehörden nicht verlangen.

Dazu erhalten Sie unseren Leitfaden: was in Ihrer Auskunft steht, wie Sie Fehler korrigieren lassen und welchen Nachweis ein Vermieter wann verlangen darf.

Selbstauskunft KOMPAKTLeitfaden als PDF – mit Ihren Anträgen per E‑Mail

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Assistenten erklären wir jeden Schritt.

Was ist eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO?

Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung dürfen Sie von Auskunfteien erfahren, welche Daten sie über Sie speichern, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Dazu gehören auch Ihre Score-Werte.

Bei welchen Auskunfteien kann ich die Auskunft anfordern?

Bei der SCHUFA, bei CRIF Bürgel und bei Experian (ehemals Creditreform Boniversum) – einzeln oder bei allen dreien zusammen. Für jede gewählte Auskunftei erstellen wir einen eigenen Antrag.

Wo ist Creditreform geblieben?

Die Verbraucherdaten von Creditreform lagen bei der Tochter Creditreform Boniversum. Experian hat Boniversum 2025 übernommen; zuständig für die Selbstauskunft ist seitdem die infoscore Consumer Data GmbH (Experian). Wählen Sie deshalb Experian, wenn Sie wissen möchten, was früher bei Creditreform Boniversum über Sie gespeichert wurde.

Was kostet der Service?

Unsere Nutzungsgebühr beträgt einmalig 29,90 €, egal wie viele Auskunfteien Sie wählen. Die Auskunft selbst ist bei den Auskunfteien kostenlos; Sie können sie dort auch direkt anfordern. Wir nehmen Ihnen Antrag und Versand ab.

Wie lange dauert es, bis ich meine Auskunft bekomme?

Wir übermitteln Ihre Anträge nach Zahlungseingang. Die Auskunfteien müssen nach der DSGVO grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten und schicken Ihnen die Auskunft per Post.

Brauche ich einen Ausweis?

In den meisten Fällen nicht. Sie können freiwillig eine Kopie hochladen – das kann den Ablauf beschleunigen. Ohne Ausweis widerspricht Ihr Antrag vorsorglich einer Ausweispflicht.

Sind Sie eine Behörde oder eine Auskunftei?

Nein. selbstauskunft-assistent.de ist ein unabhängiger, privater Online-Service. Wir erstellen und versenden Ihre Anträge in Ihrem Auftrag.

Bereit für Ihre Selbstauskunft?

In etwa zwei Minuten ausgefüllt – wir kümmern uns um Antrag und Versand.

Unabhängiger Online-Service – keine Behörde und keine Auskunftei.

Kundenbewertungen

4,62 Hervorragend aus 2.325 Bewertungen der letzten 12 Monate
5 ★72 %
4 ★21 %
3 ★4 %
2 ★1 %
1 ★2 %

Note und Verteilung beziehen sich auf die letzten 12 Monate.

93 % empfehlen unsAnteil mit 4 oder 5 Sternen
25.181 Bewertungenseit über 5 Jahren
Verifiziertnur nach bestätigter Bestellung
KI-Auswertung

Was in allen Bewertungen steht

Einfache Handhabungunkompliziertschnell

Kundinnen und Kunden beschreiben den Dienst überwiegend als einfach, schnell und unkompliziert. Häufig genannt werden außerdem die übersichtliche und verständliche Gestaltung der Formulare, die gute Menüführung sowie der Wegfall von Behördengängen und Wartezeiten. Mehrfach wird hervorgehoben, dass auch ältere Menschen und Laien gut zurechtkamen.

Aus den 400 neuesten Textbewertungen, nicht redaktionell verfasst.

Die neuesten Bewertungen

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Bewertungen mit dem Hinweis „Trusted Shops“ hat Trusted Shops nach einer Bestellung erhoben. Eigene Bewertungen geben Kundinnen und Kunden nach ihrer Bestellung direkt bei uns ab; jede ist einer Bestellung zugeordnet. Vor der Veröffentlichung prüfen wir sie automatisch auf Spam und Rechtsverstöße. Wir wählen nicht nach Note aus. Ausgeblendet werden nur Beleidigungen, Drohungen, Angaben über Dritte, Werbung, Spam und Inhalte ohne Bezug zur Bestellung, jeweils mit dokumentiertem Grund.